Beratungshilfe ist eine Leistung für Rechtssuchende, die die Mittel für eine Beratung in außergerichtlichen Angelegenheiten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Bei der Bewilligung der Beratungshilfe kann die Wahrnehmung von Rechten in außergerichtlichen Angelegenheiten durch einen Anwalt erfolgen. Das entsprechende Formular zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie hier.
Bei der Prozess- oder. Verfahrenskostenhilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Verfahren bzw. Prozessen, wenn der Antragsteller die Verfahrens- bzw. Prozesskosten oder die eigenen Anwaltskosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Für die Beantragung finden Sie hier das entsprechende Formular.
Damit wir sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten aber auch in Prozessen für Sie tätig werden können, benötigen wir die auf uns lautende Vollmacht. Mit dieser Vollmacht beauftragen Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
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